 |
Gewährleistung
Der Verkäufer versichert, dass sich der zu veräußernde
Kunstgegenstand in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei
von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass
der Kunstgegenstand eine eigenständige Arbeit von ihm ist.
Gewährleistungsansprüche für etwaige Mängel
sind ausgeschlossen.
Ausstellungsrecht
Der Künstler behält sich das alleinige Ausstellungsrecht
am Kunstwerk vor. Die öffentliche Ausstellung des Kunstwerkes
durch den Käufer oder Dritte bedarf daher der vorherigen Einwilligung
des Künstlers.
|
 |
Weiterveräußerung
Im Falle der Weiterveräußerung an einen Dritten verpflichtet
sich der Käufer, dem Künstler Namen und Anschrift des
Dritten unverzüglich mitzuteilen.
|
 |